Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht


Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für den Personenkreis von Bedeutung, welcher durch seine berufliche Tätigkeit Einfluss auf das Vermögen Dritter nimmt. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen die im Dienstleistungsbereich tätig sind und zu deren Aufgaben die Begutachtung, Verwaltung und Beratung gehören. Hinzu kommen Berufszweige die neben der Prüfung und Beurkundung auch Aufgaben der Aufsichtsführung und Vollstreckung innehaben.

  • Ärzte
  • Anwälte
  • Notare
  • Versicherungsvermittler
  • Steuerberater
  • Vereine
  • Ingenieure
  • Berater

 

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