Montageversicherung


Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Errichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. Durch die Montageversicherung abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf: 

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guß- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.
fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung  - "Bearbeitungsschaden" - fallen. 

 

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