Gewässerschadenhaftpflicht

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Der Gesetzgeber hat Inhabern von Heizöltanks- das können sowohl Eigentümer, Vermieter, aber auch Mieter sein - eine strenge Haftung und Schadenersatzpflicht auferlegt: Unbegrenzt haftet jeder, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, sobald ein Gewässerschaden oder eine Verunreinigung des Grundwassers vorliegt.

Wenn Öl austritt, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu beseitigen. Das bedeutet: Sie tragen die Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie diese Kosten.