Bauhelferversicherung


Eine Bauhelferversicherung ist nur dann notwendig, wenn Sie Eigenleistungen erbringen wollen und Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer zur Bewältigung der Eigenleistungen hinzukommen. Diese Helfer müssen von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflichtig!

Wichtig: Die Helfer anzumelden ist Pflicht! Es drohen Bußgelder bis zu 2.500 €!

Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner sind z.B. nicht versichert und können sich freiwillig privat oder auch bei der BauBG versichern.  

Bitte beachten Sie hierzu auch das Haftpflichtrisiko als: