Schwere Krankheiten


Die Krankenversicherung ist ein Kostenerstatter, der je nach Versicherungsumfang die entstandenen Heilkosten übernimmt. Der Krankentagegeldversicherer leistet ab den vereinbarten Tag für max. 78 Wochen. Durch eine schwere Krankheit wird man nicht zwangsläufig Berufsunfähig oder ein Pflegefall. Somit wird aus der Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung keine Leistung fällig.

Aber auch durch eine schwere Krankheit entstehen Kosten, die die Krankenversicherung nicht übernimmt. Weil man z.B.: beruflich kürzer treten, die Wohnung bzw. das Haus umbauen, das Auto umrüsten oder eine Pflege- oder Haushaltskraft einstellen muss.

Egal ob Sie als:

  • Single im Krankheitsfall ihren Lebensunterhalt, ihre Pflege sicherstellen.
  • Sie als Paar oder Familie Ihren Lebensstandard sowie die finanzielle Zukunft des Partners und der Kinder absichern.
  • Sie als älteres Paare die mögliche Pflege im Alter finanzieren.
  • Sie als Eltern Ihre Kinder absichern, die bei krankheitsbedingter Invalidität keinen Anspruch auf Rentenleistung haben und kaum oder gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung beziehen können.
  • Sie als Selbständiger oder Geschäftsführer Ihr Unternehmen bzw. den Partner vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsausfalls absichern (Keyperson).

Die Absicherung „schwere Krankheiten“ leistet bei Diagnose einmalig die vereinbarte Versicherungssumme. Und zusätzlich kann man noch weitere Bausteine, wie z.B.: den Todesfall absichern.

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